Nach krassem Leistungsbescheid für ukrainische Familie 4460 Euro Miete vom Amt KEIN Einzelfall

Von: Uwe Freitag

13.09.2023 - 19:52 Uhr

Harzgerode (Sachsen-Anhalt) - Eine vom Jobcenter bezahlte Wohnung für 4460 Euro pro Monat. Der von BILD geschilderte Fall aus dem Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt ist alles andere als ein Einzelfall. Überall in Deutschland bezahlen Kommunen selbst horrende Mieten. Schuld ist ein Gesetz des Bundes.

Das Ehepaar mit Kind aus der Ukraine wohnte bis Ende April in dem ehemaligen Ferienpark in Günthersberge Kosten: 4460 Euro pro Monate
Foto: Peter Gercke

"Der geschilderte Fall ist ein weiteres faules Ei, das uns der Bundesgesetzgeber ins Nest gelegt hat", sagt Götz Ulrich (54, CDU), Landrat im sachsen-anhaltischen Burgenlandkreis und Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt.

Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt: Götz Ulrich (54, CDU)
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

"Es handelt sich nicht um eine spezielle Regelung für Ukrainer, sondern gilt für alle Bezieher von Bürgergeld, auch für Deutsche. In der vergangenen Woche ist mir auch aus dem Burgenlandkreis ein solcher Fall geschildert worden."

Hintergrund ist die neue Regelung in §22 des zweiten Sozialgesetzbuches und die dort eingeführte Karenzzeit. Selbst bei unangemessen hohen Mieten dürfen Jobcenter vor dem 1. Januar 2024 keinen Umzug fordern. "In diesem ersten Jahr gelten dann eben nicht die angemessenen Vergleichsmieten", beklagt Ulrich.

Vor allem für Flüchtlinge aus der Ukraine mussten die Landkreise anfangs "notgedrungen kostenträchtige Unterkünfte anmieten, weil kurzfristig kein Wohnraum zur Verfügung stand". Wenn sie dort nicht freiwillig ausziehen, wird seit dem 1. Juni 2022 Landkreisen und kreisfreien Städten die Mieten aufgebrummt. "Auch wenn die Aufwendungen unangemessen hoch sind", so Götz Ulrich.

"Bis heute warten die Kommunen darauf, dass der Bund sie bei den Kosten entlastet, die er ihnen seit 1. Juni 2022 aufgebürdet hat", so der Landrat. "Bisher hat der Bund das Gesetz nicht erlassen und seine Zusage nicht eingehalten."

Das Fazit des Landrates: "Aus meiner Sicht ist die Gesamtregelung des Bürgergeldes nicht durchdacht."


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